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   BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23   

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https://dejure.org/2024,5194
BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 (https://dejure.org/2024,5194)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 (https://dejure.org/2024,5194)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2024 - 5 AZR 234/23 (https://dejure.org/2024,5194)
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Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Entgeltfortzahlung bei einer behördlichen Absonderungsanordnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung während Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung ... - Corona-Virus

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. August 2023 - 15 Sa 1033/22 - wird zurückgewiesen.

    2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion und einer behördlichen Absonderungsanordnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona ist auch ohne Symptome eine Krankheit nach EFZG, auf Impfung kommt es nicht an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Corona-Quarantäne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne - Lohnfortzahlung wegen Covid auch für Ungeimpfte

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Entgeltfortzahlung aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus und behördlicher Quarantäne-Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

    Dies gilt grundsätzlich auch für symptomlos Erkrankte, es sei denn, der Arbeitgeber kann von ihnen verlangen, im Homeoffice zu arbeiten (Anschluss an LAG Hamm 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22, Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 5 AZR 234/23; LAG Schleswig-Holstein 06.07.2023 - 4 Sa 39 öD/23; Abweichung - für den Fall der Symptomlosigkeit - von LAG Thüringen 08.08.2023 - 1 Sa 41/23).(Rn.46).

    Der Information halber wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle des LAG Hamm, das ebenfalls die Revision zugelassen hat (LAG Hamm 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22, BeckRS 2023, 23481, Randnummer 57), die Revision laut juris beim BAG unter dem Aktenzeichen 5 AZR 234/23 anhängig ist.

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